Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu Master- und Doktoratsstudien im Lichte der Rechtsprechung des VfGH und des Entwurfs der UG-Novelle

2020 
Fur die bisher in § 64 Abs 3 und 4 UG enthaltenen Regelungen uber den Nachweis der allgemeinen Universitatsreife fur die Zulassung zu Master- und Doktoratsstudien hat das Jahr 2020 eine unerwartete Dynamik gebracht: Zunachst stellte der VfGH in seinem Erkenntnis vom 26. Juni 2020, G 303/2019 das bisherige Verstandnis dieser Vorschriften auf den Kopf. Wahrend sich die Universitaten zu uberlegen begannen, welche Konsequenzen dies fur ihre Curricula hat, legte nun das Bundesministerium fur Bildung, Wissenschaft und Forschung den Entwurf einer UG-Novelle zur Begutachtung vor. Dieser Entwurf regelt die allgemeine Universitatsreife fur die Zulassung zu diesen Studien neu.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    0
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []