Die Substitutionstherapie Opioidabhängiger in Deutschland: Auswirkungen der 3. BtMVVÄndV aus der Sicht substituierender Ärztinnen und Ärzte

2021 
Ziel der Studie Die weltweit effektivste Behandlungsform der Opioidabhangigkeit ist die Substitutionsbehandlung mit Opioiden (Opioidsubstitutionstherapie – OST). Diese Therapieform ist auch in Deutschland etabliert. Jedoch bestehen Versorgungslucken, v. a. in landlichen Gebieten und einzelnen Bundeslandern, was auf eine abnehmende Anzahl substituierender ArztInnen zuruckzufuhren ist. Mit der 3. Verordnung zur Anderung der Betaubungsmittel-Verschreibungsverordnung (3. BtMVVAndV) in 2017 wurden arztlich-therapeutische Aufgaben der OST in die Richtlinienkompetenz der Bundesarztekammer uberfuhrt. Die umfassende Reform der Rahmenbedingungen der OST fuhrt zu einer starkeren Rechtssicherheit dieser Behandlungsform. Die vorliegende Studie zielt darauf ab, die Auswirkungen der 3. BtMVVAndV aus der Behandelndenperspektive zu analysieren. Methode Ein Fragebogen zu individuellen Erfahrungen mit den Veranderungen durch die 3. BtMVVAndV wurde zwischen August und Dezember 2019 an 2503 substituierende ArztInnen in Deutschland sowie an 563 nicht oder langer nicht mehr substituierende ArztInnen in Hamburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen verschickt. Die Versendung erfolgte uber die Bundesopiumstelle sowie die Kassenarztlichen Vereinigungen der ausgewahlten Bundeslander. Die Auswertung differenziert zwischen substituierenden ArztInnen mit und ohne suchtmedizinische Weiterbildung sowie zwischen stadtischen und landlichen Kreisen. Ergebnisse Die Rucklaufquote substituierender ArztInnen lag bei 34,1%. Das Durchschnittsalter betrug 57,9 (± 8,7) Jahre und 64,5% waren mannlich. Aus substitutionsarztlicher Sicht waren die relevantesten Anderungen der 3. BtMVVAndV keine zeitliche Vorgabe fur das Erreichen einer Opioidabstinenz (85,3%), die neue Bewertung und Behandlung des Konsums weiterer psychotroper Substanzen (71,0%), die Moglichkeit, die Take-Home-Verordnung auf 30 Tage auszudehnen (70,0%) sowie die grosere Rechtssicherheit (66,2%). Die Ausweitung der Konsiliarbehandlung auf 10 PatientInnen erfuhr mit 14,8% wenig Zustimmung. 36,7% sah die Versorgung substituierter PatientInnen weder aktuell noch zukunftig gesichert. Schlussfolgerung Die Neuerungen durch die 3. BtMVVAndV wurden positiv aufgenommen und hinsichtlich der erhohten Rechtssicherheit und therapeutischen Freiheiten als relevant eingestuft. Informationsbedarf besteht in landlichen Gebieten, bei substituierenden ArztInnen ohne suchtmedizinische Weiterbildung sowie bei ArztInnen, die in der Vergangenheit substituierten, es aktuell jedoch nicht mehr tun.
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