Unfallursache Krankheit. Ermittlungsansaetze sowie praeventive Aspekte

2015 
Dargestellt werden drei Faelle, die besonders verdeutlichen, welche weitreichenden Folgen einerseits mangelhafte und andererseits sorgfaeltige Aufklaerung fuer potenzielle Opfer, aber auch Unfallverursacher haben koennen. Zu den wichtigsten Massnahmen der Beweismittelsicherung gehoeren die Feststellungen am Unfallort selbst, die Entnahme von Blutproben und die koerperliche Untersuchung des Unfallverursachers. Aufgabe der Aerzte ist es, ihre Patienten praeventiv zu Fragen der Fahrtauglichkeit bei bestimmten Krankheiten zu beraten und Moeglichkeiten zu deren Erhalt aufzuzeigen. Falls erforderlich, sollte ein aerztliches "Fahrverbot" ausgesprochen und dokumentiert werden. Unfallverursacher berichten nicht selten, dass die Thematik "Fahrtuechtigkeit bei Krankheit/ Medikamenteneinfluss" nicht mit ihnen besprochen worden sei.
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