Thromboembolieprophylaxe: Risikoadaptierte Thromboseprophylaxe

2015 
Einfuhrung : Neurochirurgische Patienten tragen ein hohes Risiko fur tiefe Beinvenenthrombosen (TBVT) und Lungenembolien (LE): Die Inzidenz klinisch manifester TBVT ohne medikamentose Prophylaxe betragt 4,3 %, die subklinischer TBVT 19−50 % [8]. Lungenembolien treten bei 1,5–5 % mit einer Mortalitat von 9−50 % auf [9]. Das hochste Risiko besteht bei Patienten mit hirneigenen Tumoren, v. a. in den ersten 2 Monaten. Die Inzidenz von TBVT betragt hier bis zu 45 % [9]. In einer retrospektiven Analyse von 9489 Gliompatienten fand sich bei 7,5 % eine symptomatische Lungenembolie [23]. Bei Patienten mit ischamischem Schlaganfall stellt die Lungenembolie mit einer Inzidenz von bis zu 25 % eine der haufigsten Todesursachen dar [12]. Dieser hohen Inzidenz von thromboembolischen Ereignissen bei Neurointensivpatienten stehen die fatalen Konsequenzen einer intrakraniellen oder intraspinalen Blutungskomplikation gegenuber. Daher wird die medikamentose Thromboembolieprophylaxe bei Neurointensivpatienten haufig kontrovers diskutiert, zum Teil sogar ganzlich abgelehnt: Nach einer Umfrage unter 58 Neurochirurgen in Grosbritannien setzen 29 % der Befragten eine medikamentose Prophylaxe postoperativ uberhaupt nicht ein [7]. Die wissenschaftliche Evidenz reicht in der Frage der Thromboembolieprophylaxe von neurochirurgischen Patienten nicht aus, um individuell zu einer Entscheidung zu gelangen. Hier sind dann oft Fingerspitzengefuhl und Erfahrung gefragt. Dieses Buchkapitel stellt konkrete und praktikable Empfehlungen fur den Klinikalltag vor. Sie sollten als diskutable Vorschlage betrachtet werden und beruhen nicht nur auf wissenschaftlichen Daten, sondern auch auf personlicher Erfahrung. Bei allen Patienten sollte trotz allgemeingultiger Richtlinien eine Risikoabwagung unter Berucksichtigung der Grunderkrankung, Begleiterkrankungen, Zeitpunkt der Operation und Individualfaktoren erfolgen: Das Einblutungsrisiko, insbesondere intrakraniell und intraspinal mit moglichen fatalen Konsequenzen, sollte gegenuber dem Thromboembolierisiko abgewogen werden.
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