AusBildung bis 18. Wissenschaftliche Begleitung der Implementierung und Umsetzung des Ausbildungspflichtgesetzes

2019 
Die AusBildung bis 18 (AB18) stellt ein zentrales Reformvorhaben der osterreichischen Bildungs-, Jugend- und Arbeitsmarktpolitik dar mit der Zielsetzung, dass alle Jugendlichen einen schulischen oder beruflichen Abschluss auf der Sekundarstufe II erreichen. Unterschiedliche Themen und Fragestellungen, die fur die Umsetzung der AB18 von groser Relevanz sind, wurden in einer Kooperation zwischen IHS und oibf bearbeitet. Mehrere Forschungsmodule sind spezifischen jugendlichen Zielgruppen gewidmet, die aufgrund von Benachteiligungen besonderer Unterstutzung bei der Fortsetzung ihrer Bildungskarriere bedurfen. Andere Module beziehen sich auf unterstutzende Angebote in- und auserhalb des Bildungssystems. Zwei Module widmen sich ubergreifenden Fragen: Eines dem fruhen Bildungsabbruch, seinen Ursachen, Konsequenzen und Moglichkeiten der Gegensteuerung, das andere der Frage nach dem (makrookonomischen) Nutzen des Programms. Zusammenfassend zeigt sich als einer der grosen Vorzuge der AB18, dass es sich dabei nicht einfach nur um eine simple Verlangerung der Schulpflicht um weitere drei Jahre handelt. Es ist im Kontext der AB18 moglich, der Ausbildungspflicht auch durch einen Besuch beispielsweise von Masnahmen der Erwachsenenbildung, der beruflichen Integration oder der Arbeitsmarktforderung nachzukommen. Damit im Zusammenhang steht oft auch eine Variation des Settings sowie des padagogisch-didaktischen Ansatzes. Anstelle eines “more of the same” eroffnet dieser Ansatz alternative Moglichkeiten, einen Abschluss zu erlangen. Ein zweites innovatives Element der AB18 kann in dem Umstand festgemacht werden, dass es sich dabei nicht um die Etablierung eines weiteren Sondersystems bzw. Kompensationsangebots handelt, worin traditionell die Starke (aber auch Einseitigkeit) osterreichischer Interventionssysteme liegt, sondern vom Ansatz her sowohl 1) Pravention als auch 2) Intervention und 3) Kompensation umfasst. Ein dritter zentraler Punkt liegt in der Kooperation, Vernetzung und Zusammenarbeit. Die Kooperation aller AkteurInnen, die zusammenarbeiten, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen, stellt eine Gelingensbedingung der AB18 dar. Um Kooperation und gemeinsames Engagement zu etablieren, ist es jedoch zwingend, Partikularinteressen zu uberwinden. Dies impliziert zumindest auf Ebene der grosen Stakeholder einen Abschied vom Denken in Finanztopfen, einen Abschied von der Differenzierung in eigene und fremde Zielgruppen, einen Abschied von eng interpretierten Zustandigkeiten und Mandaten, die grenzziehend wirken und zugleich Nicht-Zustandigkeiten und Nicht-Mandate etablieren. Vielmehr sollte an diese Stelle ein gemeinsames und kooperatives Bestreben treten, der Problemlage entgegenzuwirken, um den Erfolg der AB18 sicherzustellen.
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