Effizient düngen : Anwendungsbeispiele zur Düngeverordnung
2018
In der neuen Dungeverordnung wird erstmals zwingend vorgeschrieben, dass der nach einheitlichen Vorgaben kalkulierte Dungebedarf nur noch in absoluten Ausnahmefallen uberschritten werden darf. Auserdem gelten niedrigere
Kontrollwerte, d. h. die zulassigen Bilanzuberschusse werden fur Stickstoff von 60 auf 50 kg N/ha und Jahr im dreijahrigen Mittel und fur Phosphor von 20 auf 10 kg P2O5/ha und Jahr im sechsjahrigen Mittel gesenkt. Diese Kontrollwerte gelten im Betriebsdurchschnitt. So kann ausgeschlossen werden, dass ausnahmsweise auftretende hohe N- und P-Salden auf einzelnen Flachen oder in einzelnen Jahren fur die Betriebsleitung zum Problem werden. Auch kann bei unvorhersehbaren Ereignissen, z. B. bei Missernten aufgrund von
Extremwetterereignissen, ein einmaliger Zuschlag zum Kontrollwert vorgenommen werden. Dazu ist Rucksprache mit der nach Landesrecht zustandigen Stelle zu halten. Ansonsten gilt die Kontrollwertuberschreitung als Ordnungswidrigkeit; bei Wiederholung kann ein Busgeld von bis zu 50.000 Euro verhangt werden. Daher ist der Praktiker gut beraten, seine Dungepraxis so anzupassen, dass sein betrieblicher Bilanzuberschuss sich sicher unter den gesetzten Grenzen bewegt. Viel starker als bisher gilt es, bei der N- und
P-Dungung nun dem fachlichen Grundsatz „der Pflanze ins Maul zu dungen“ zu folgen. Hierzu gibt die vorliegende Broschure mit den Masnahmen zur Effizienzsteigerung bei der Dungung mit Stickstoff und Phosphor in den Kapiteln 3 und 4 Hinweise. Schopft der Praktiker den Spielraum, der ihm durch die verschiedenen Vorgaben der Dungeverordnung gemacht wird, vollstandig
aus, ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrollwertuberschreitung gros. Bei der N-Dungebedarfsermittlung werden z. B. Mindestwerte fur die N-Lieferung aus dem Bodenvorrat,
der organischen Dungung, der Vor- und Zwischenfrucht
sowie der legumen N-Bindung genannt. Im Bestreben, moglichst
viel wirtschaftseigenen Dunger verwerten zu konnen
bzw. die betreffende Kultur moglichst gut mit mineralischem
Stickstoff zu versorgen, ist von Seiten der Betriebsleitung die
Versuchung hoch, jeweils nur diese Mindestwerte in Anrechnung
zu bringen. Damit lauft der Landwirt oder die Landwirtin
jedoch Gefahr, die Kontrollwerte zu uberschreiten.
Mit den Betriebsbeispielen wird aufgezeigt, welche „Stellschrauben“
beim betrieblichen Dungemanagement im
Rahmen der neuen Dungeverordnung nun zur Verfugung
stehen. Mit dem Ackerbaubetrieb wird aufgezeigt, wie sich
der betriebliche Saldo bei unterschiedlichen Dungemitteln
verandert und dass auch die Hohe der Nahrstoffabfuhr uber
Haupt- und Nebenprodukt eine Rolle spielen. Das Beispiel
Gemusebau zeigt den Einfluss der organischen Dungung auf
und macht deutlich, wie stark nicht geerntete Flachen zu
Buche schlagen. Das Beispiel des Veredelungsbetriebs verdeutlicht,
welche Moglichkeiten bestehen, den anfallenden
Wirtschaftsdunger unter Einhaltung der neuen Regelungen
der Dungeverordnung moglichst weitgehend zu verwerten.
Anhand des Futterbaubetriebs wird erlautert, wie die neuen
Regeln der plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz angewandt
werden mussen und wie sich Stall- und Weidehaltung auf
den betrieblichen Saldo auswirken.
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