language-icon Old Web
English
Sign In

Einreichung der Vergütung

2004 
Die Vergutung des Verfahrenspflegers kann auf zweierlei Weise zur Auszahlung kommen: Einmal durch formlose Einreichung einer Abrechnung121 bei dem Gericht, in diesem Fall erfolgt nach § 56g Abs. 1 S. 4 FGG im sogenannten vereinfachten Verfahren die Auszahlung der Entschadigung durch den Urkundsbeamten der Geschaftsstelle. Dessen Entscheidung (ggf also auch die Kurzung der eingereichten Rechnung) ist nicht anfechtbar, insoweit ist bei begrundeten Einwendungen gegen die Auszahlung nach § 56g Abs. 1 S. 1 FGG die gerichtliche Festsetzung der Entschadigung zu beantragen
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    0
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []