Können sozialmedizinische Gutachten zur Frage der Arbeitsfähigkeit von Menschen mit psychosomatischen Störungen „richtig“ sein?

2011 
Gutachten, die „wissenschaftlich fundiert“ die Arbeitsfahigkeit von Menschen mit psychischen Storungen darlegen sollen, sind elementarer Bestandteil sozialrechtlicher Praxis. Implizit wird vorausgesetzt, dass diese, soweit sie sorgfaltig erstellt wurden, angesichts divergierender Perspektiven und Interessen ‚Gerechtigkeit‘ gewahrleisten. Bei kritischer Betrachtung ergeben sich Argumente, anhand derer sich eben dies grundlegend in Frage stellen lasst. Untersuchungen zur Reliabilitat und Validitat der Befunderhebung in diesem Kontext und Verlaufsuntersuchungen zur Explizierung prognostisch relevanter Kriterien sind rar. Der Verlauf der Storungsbilder hangt auch von gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen ab und wird zudem durch die aus dem Gutachten resultierenden Konsequenzen determiniert. Insgesamt resultiert ein Bedingungsgefuge, das eine objektive und valide Einschatzung und Prognose der mit der jeweiligen Storung einhergehenden Leistungseinschrankungen aus methodischen Grunden ausschliest. Die bislang rudimentare Grundlagenforschung in diesem Bereich ist zu intensivieren. Zudem stellt sich die Frage, wie Alternativen zum sozialmedizinischen Gutachterwesen aussehen konnten.
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