Schadenminderungspflichten im Bereich des Personenschadens

2012 
Die Beachtung der Schadenminderungspflicht spielt im Rahmen des Personenschadens eine wichtige Rolle. Dem Verletzten obliegen gewisse Mitwirkungspflichten, was seine gesundheitliche und berufliche Wiederherstellung angeht. Es stellt sich die Frage nach dem Umfang der Pflichten des Geschaedigten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung. Wenn der Geschaedigte schuldhaft - auch bei leichter Fahrlaessigkeit - seiner Schadenminderungspflicht zuwiderhandelt, muss er mit einem Wegfall oder der Minderung seines Schadenersatzanspruchs rechnen. Eingegangen wird auf die Pflichten des Geschaedigten bei der Wiederherstellung seiner Gesundheit durch Operation, aerztliche Behandlung und Reha-Management. Des Weiteren werden seine Pflichten zur Wiederherstellung der Arbeitsfaehigkeit im Hinblick auf Ersatztaetigkeit, Umschulung sowie berufliches Reha-Managment eroertert. Eingegangen wird auch auf die Darlegungs- und Beweislast sowie die Pflichten des Geschaedigten im Rahmen der Haushaltsfuehrung. Beitrag zum Arbeitskreis II "(Mit-)Haftung des Unfallopfers bei eigener Sorgfaltspflichtverletzung" des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2012.
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