Wasserentnahmeentgelt und erlaubnisfreier Eigentümergebrauch am Beispiel der Kieswäsche

2007 
Das nordrhein-westfalische Wasserentnahmeentgeltgesetz – WasEG NRW – hat eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen. Unternehmen der Kies- und Sandindustrie waschen das geforderte Rohmaterial in der Regel mit Wasser, das sie aus dem durch die Gewinnungstatigkeit entstehenden Abgrabungsgewasser entnehmen und nach Gebrauch wieder einleiten. Der „Wassercent“ belastet einzelne Unternehmen mit jahrlich bis zu 1,0 Mio. Unter dem Druck des abgabenrechtlichen Zugriffs erfahrt ein bisher wenig beachtetes Instrument Aufmerksamkeit: Der erlaubnisfreie Eigentumergebrauch. Als Eigentumergebrauch ware die Kieswasche erlaubnis- und damit auch entgeltfrei. Nachdem sich die Festsetzungsbehorde2 – aus vorgeblich okologischen Uberlegungen – gegen die Anerkennung der Kieswasche als Eigentumergebrauch positioniert hat, befasst sich nunmehr auch die Rechtsprechung mit der Frage, sodass eine erste Bilanz geboten ist.
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