Das Hamburger Hochschulmodernisierungsgesetz: Eine wissenschaftlich-psychologische Betrachtung

2009 
Die Aufgabe dieser Studie besteht darin, aus der Sicht einer Verhaltenswissenschaft, der Psychologie, den Gesetzestext zu betrachten. In Gesetzestexten werden vielfach Annahmen uber menschliches Verhalten gemacht, die aus einer naiven Psychologie resultieren, zu denen aber bereits Forschungen vorliegen, die diese Annahmen falsifizieren, zumindest aber deutlich einschranken. Es geht also nicht um eine politische Debatte uber Werte, sondern um eine Sachdebatte uber Verhaltensgesetze, empirische Diagnosen und Interventionen. Aus dieser Sichtweise heraus stellt die Tatigkeit des Hochschulrates eine deutliche Uberforderung dar. Auf ehrenamtlicher Basis kann man einen Beirat konzipieren, der sehr wohl die externen Sichtweisen aus der Gesellschaft einbringen kann, ohne eine definitive Interessenvertretung in diesem Gremium. Ein Hochschulrat mit der Fulle von Kompetenzen und Aufgaben ist auf einer ehrenamtlichen Basis nicht realisierbar. Die Anforderungen an die Personen, ihre Motivationslage und die erwunschten Kompetenzen sind in der vorliegenden Konzeption nicht einzulosen. Der Vorschlag zur Starkung der Dekane erweist sich auf dem Hintergrund der empirischen Forschung als naiv. Alternativen hierzu werden vorgeschlagen. Die Ideen zur Vermeidung von Langzeitstudierenden sind nicht sehr einfallsreich. Bereits die Diagnose erweist sich als sachlich ungeeignet. Die Verhaltenssteuerung durch Sanktionen ist viel zu einfach. Kreative Ideen in diesem Kontext waren sehr wichtig. Uberlegungen hierzu werden angedeutet. Die starkere Einbeziehung der Studierenden in die Gestaltung der Lehre und damit in eine starkere Ubernahme der Verantwortung fur das Studium wird diskutiert. Andere Vorschlage erweisen sich als nutzlich, insbesondere die Moglichkeit, externe kaufmannische Geschaftsfuhrer zu bestellen. Auch die Flexibilitat der Professorenbesoldung, aber nicht nur diese, ware nutzlich. Insgesamt ist jedoch das Hochschulmodernisierungsgesetz aus der Sicht der Psychologie erheblich zu uberarbeiten, um die angestrebten Ziele auch erreichen zu konnen. Dabei kann man sicherlich auch auf der Ebene der Ziele eine Wertdiskussion fuhren, wie sie im Augenblick stattfindet. Festzuhalten bleibt: Gesetzliche Regelungen, die Verhaltensgesetze missachten, sind in ihrer Auswirkung nicht vorhersehbar. Sie sollten vermieden werden. Deshalb ist das Hochschulmodernisierungsgesetz in der vorgeschlagenen Richtung weiterzuentwickeln.
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