Vorfragen der kartellrechtlichen Prüfung

2014 
Vor der eigentlichen Befassung mit der Anwendung des Kartellrechts sind vielfach einige Vorfragen zu klaren. Von deren Beantwortung hangt namlich die Frage ab, ob sich eine Prufung abkurzen lasst oder weitere Untersuchungen erforderlich sind. Diese pragmatische Vorgehensweise erleichtert in der Praxis den Umgang mit dem Kartellrecht und spart vielfach Zeit. Solche Vorfragen sind unter anderem: Beteiligung eines „Unternehmens“, „konzerninterne“ Beschrankungen, Einschrankung des Kartellrechts aufgrund der so genannten „Immanenztheorie“ (wichtig insbesondere bei Wettbewerbsverboten und Arbeitsgemeinschaften) sowie die „Spurbarkeit“ einer Wettbewerbsbeschrankung.
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