Zusaetzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien fuer den Bau von Pflasterdecken und Plattenbelaegen (ZTV P-StB)

2000 
Kuerzlich sind die "Zusaetzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien fuer den Bau von Pflasterdecken und Plattenbelaegen" (ZTV P-StB), Ausgabe 2000, erschienen. Pflaster gilt ohne Einschraenkung als die aelteste von Menschenhand angelegte dauerhafte Verkehrsflaechenbefestigung. 1994 gab die Forschungsgesellschaft fuer Strassen- und Verkehrswesen FGSV die neueste Fassung des "Merkblattes fuer Flaechenbefestigungen mit Pflaster- und Plattenbelaegen" heraus. Aus Fachkreisen wurde gefordert, auch fuer die Bauweisen mit Pflaster und Platten neben der DIN 18 318 und dem genannten Merkblatt ein weiterreichendes bauvertragliches Regelwerk zu haben. In den neuen ZTV P-StB werden Beton- und Natursteinpflaster sowie Klinker und Platten behandelt. Man hat manche Passagen des bisherigen Merkblattes uebernommen, um dem Ausschreibenden notwendige Hinweise zu diesen Bauweisen zu geben, mit denen er haeufig selbst weniger Erfahrungen hat. Da als haeufige Schadensursache in der Vergangenheit unzureichende Abstimmung der Materialien fuer Tragschichten, Bettung und Fugen erkannt wurde, wird auf die konstruktive Einheit von Unterlage, Bettung, Fugen und Pflastersteinen oder Platten hingewiesen. Einer weiteren Schadensursache soll unter anderem durch folgende Festlegungen begegnet werden: Bei Verkehrsflaechen mit hohen Horizontalbeanspruchungen sowie auf Flaechen mit Rangierverkehr sind Pflastersteine mit Verbundwirkung und/oder Verbaende, welche einen hohen Widerstand gegen Verdrehung oder Verkippung gewaehrleisten, zu bevorzugen. Der Anwender findet weiterhin Angaben zur Entwaesserung der Oberflaeche, zur zulaessigen Dicke und Mindestgroesse von Steinen beziehungsweise Platten, zu Anschluessen sowie zur Randausbildung, zu geeigneten Stoffen fuer Bettung und Fugen, zur Verwendung von Recycling-Baustoffen, zu Mindest- und Hoechstwerten fuer die Dicke der Bettung oder fuer die Breite von Fugen. Ausserdem enthalten die ZTV P-StB die notwendigen Festlegungen fuer Pruefungen und Pruefverfahren (Abnahme und Gewaehrleistung).
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