Auswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf die Bauwirtschaft

2011 
Aufgrund von EU-Verordnungen musste in Deutschland die Gefahrstoffverordnung aktualisiert werden. Dies erfolgte zum 01. Dezember 2010. Der Inhalt der neuen Gefahrstoffverordnung wird erlaeutert und die Auswirkungen auf die Bauwirtschaft werden vorgestellt. Im Rahmen der Erarbeitung der neuen Vorschrift wurden auch die gemachten Erfahrungen bei der Umsetzung der bisherigen Gefahrstoffverordnung beruecksichtigt und das Gefahrstoffrecht an aktuelle Entwicklungen angepasst. Mit der neuen Gefahrstoffverordnung werden neue Kennzeichnungen fuer Stoffe und ein abgestuftes Massnahmenkonzept anstelle des bisherigen Schutzstufenkonzepts eingefuehrt. Geaendert haben sich gegenueber der Fassung 2005 einige der Paragrafen-Nummern. Die Ermittlung der Expositionen fuer Gefahrstoffe, die cancerogen, mutagen und/oder reproduktionstoxisch (CMR-Stoffe) sind, wird durch die neue Verordnung erheblich erleichtert, da neben der Messung der Konzentrationen jetzt auch andere Methoden der Ermittlung erlaubt sind, zum Beispiel durch Vergleiche mit aehnlichen Arbeitsplaetzen. In der Gefahrstoffverordnung 2005 waren die Pflichtangaben stark gekuerzt worden. Mit der neuen Verordnung werden die Pflichtangaben nunmehr wieder auf den erweiterten Stand vor 2005 gebracht. Der neue Paragraf 6, Absatz 12 erleichtert die Gefaehrdungsbeurteilung, da nicht mehr gewartet werden muss, bis ein Hersteller oder ein Auftraggeber ueber die zu verwendenden Stoffe informiert hat. Allerdings ist ausdruecklich verboten, Arbeiten aufzunehmen, wenn noch keine Gefaehrdungsbeurteilung durchgefuehrt wurde. Hinsichtlich belastender Persoenlicher Schutzausruestungen (PSA) wird nunmehr praezisiert, dass das Tragen belastender PSA auf ein Minimum zu reduzieren ist. Naehere Erlaeuterungen zum Verbot des staendigen Tragens belastender PSA enthaelt die Technische Regel fuer Gefahrstoffe (TRGS) 610. Neu in der Gefahrstoffverordnung ist die Forderung, dass nur fachkundige oder besonders unterwiesene Personen mit atemwegssensibilisierenden Stoffen oder Zubereitungen umgehen duerfen. Bei der Zusammenarbeit verschiedener Firmen wurden die Ausfuehrungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator praezisiert. Fuer die Praxis der Bauwirtschaft bringt die neue Gefahrstoffverordnung insgesamt nur wenige gravierende Aenderungen und Ergaenzungen.
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