Digitalisierung des medialen Service public durch die Hintertür – Probleme der konzessionsrechtlichen Ausgestaltung des Online-Angebots im üpA der SRG

2018 
Das Online-Angebot der SRG wird derzeit durch seine Einordnung im upA (Art. 25 Abs. 3 lit. b RTVG) ausschliesslich durch die SRG-Konzession konkretisiert. Im Entwurf zum Bundesgesetz uber elektronische Medien ist eine rechtliche Neuerfassung des Online-Angebots der SRG vorgesehen, wodurch die SRG-Konzession in diesem Bereich entlastet wurde.
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