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Aufgaben der Wasserversorgung

2011 
Die Bedeutung des Wassers fur den Menschen ist in der Europaischen Wasser-Charta des Europarates vom 6. Mai 1968 besonders hervorgehoben, deren Grundsatze lauten: I. Ohne Wasser gibt es kein Leben, Wasser ist ein kostbares, fur den Menschen unentbehrliches Gut. II. Die Vorrate an gutem Wasser sind nicht unerschopflich. Deshalb wird es immer dringender, sie zu erhalten, sparsam damit umzugehen und, wo immer moglich, zu vermehren. III. Wasser verschmutzen heist, den Menschen und allen Lebewesen Schaden zuzufugen. IV. Die Qualitat des Wassers muss den Anforderungen der Volksgesundheit entsprechen und die vorgesehene Nutzung gewahrleisten. V. Verwendetes Wasser ist den Gewassern in einem Zustand wieder zuruckzufuhren, der ihre weitere Nutzung fur den offentlichen, wie fur den privaten Gebrauch nicht beeintrachtigt. VI. Fur die Erhaltung der Wasservorkommen spielt die Pflanzendecke, insbesondere der Wald, eine wesentliche Rolle. VII. Die Wasservorkommen mussen in ihrem Bestand erfasst werden. VIII. Die notwendige Ordnung in der Wasserwirtschaft bedarf der Lenkung durch die zustandigen Stellen. IX. Der Schutz des Wassers erfordert verstarkte wissenschaftliche Forschung, Ausbildung von Fachleuten und Aufklarung der Offentlichkeit. X. Jeder Mensch hat die Pflicht, zum Wohle der Allgemeinheit Wasser sparsam und mit Sorgfalt zu verwenden. XI. Wasserwirtschaftliche Planungen sollten sich weniger nach den verwaltungstechnischen und politischen Grenzen, als nach den naturlichen Wassereinzugsgebieten ausrichten. XII. Das Wasser kennt keine Staatsgrenzen, es verlangt eine internationale Zusammenarbeit.
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