Kommunale Sozialplanung für ältere Menschen vor neuen Aufgaben

1995 
Die kommunale Sozialplanung fur altere Menschen bezieht ihren Auftrag aus Gesetzen wie dem der Raumordnung, dem Bundesbaugesetz und dem Stadtebauforderungsgesetz, den jeweiligen Gemeindeordnungen und nicht zuletzt selbstverstandlich aus dem Sozialgesetzbuch. Wahrend das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) sich dabei etwas vornehm zuruckhalt, ist im ersten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB I) § 17 die explizite Verpflichtung der Leistungstrager enthalten, die Versorgung mit Sozialleistungen „in zeitgemaser Weise, umfassend und schnell“ zu gewahrleisten sowie die notigen „sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend“ zur Verfugung zu stellen.1
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