VZR-Reform - Verfehlte Tranparenz bei vielfacher Verboeserung

2013 
Seit Anfang des Jahres 2012 werden in Deutschland die Reform des Punktsystems und die Neugestaltung des Verkehrszentralregisters in einem breiten Dialog diskutiert. Einleitend werden die Massnahmen, mit denen die Bundesregierung die Zielsetzungen verbesserte Verkehrssicherheit, Transparenz und Vereinfachung des Systems realisieren will, kurz vorgestellt. Sie betreffen die Eintragungen, die Bepunktung und die Loeschungsfristen. Kritisiert wird, dass die Massnahmen auf den ersten Blick grundsaetzlich zur Erreichung der Reformziele geeignet scheinen. Bei genauerer Betrachtung sei jedoch festzustellen, dass die Umstrukturierung zulasten der Verkehrsteilnehmer gehe. Die Kritik bezieht sich auf die Erhoehung der Buss- und Verwarngelder, die Kostenerhoehung fuer das Fahreignungsregister und den Wegfall des Punkterabatts, die Verlaengerung der Tilgungsfristen, die Absenkung der Hoechstgrenze von 18 auf 8 Punkte sowie die vorgesehene Festschreibung von kombiniertem Tattags- und Rechtskraftprinzip. Es wird festgehalten, dass die genannten Massnahmen zu Verschlechterungen fuehren, die zum erreichten - ohnehin stark abgeschwaechten - Ziel ausser Verhaeltnis stehen. Es bleibe zu hoffen, dass Nachbesserungen vorgenommen werden, um den erwarteten Anstieg der Fahrerlaubnisentziehungen zu begrenzen. Unbedingt empfehlenswert seien Aenderungen im Hinblick auf die Einfuehrung eines freiwilligen Seminars auf einer fruehen Punktestufe mit der Moeglichkeit zum Punkteabbau sowie die Wiedereinfuehrung des Rechtskraftprinzips. Beitrag zum Arbeitskreis V „Reform des Punktsystems“ des 51. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2013.
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