Der Langsamverkehr in den Agglomerationsprogrammen: Arbeitshilfe

2007 
Bei der Ueberpruefung der bisher dem Bund der Schweiz zur Zwischenpruefung vorgelegten Agglomerationsprogramme hat sich gezeigt, dass in der Behandlung des Langsamverkehrs betraechtliche Unterschiede bestehen. In verschiedenen Agglomerationsprogrammen mangelt es bei der zielgerichteten Analyse, der Formulierung klarer Ziele oder bei der Umsetzung in konsistente Massnahmenpakete. Probleme treten auch bei der Abgrenzung der Zustaendigkeiten auf. Fuer viele Massnahmen (-pakete) sind die Gemeinden zustaendig. Insbesondere fuer den Langsamverkehr ist es wichtig, dass trotz unterschiedlicher Zustaendigkeiten zweckmaessige (Netz-) Loesungen gefunden werden. Diese Arbeitshilfe richtet sich deshalb vor allem an Agglomerationen, die den Langsamverkehr noch nicht systematisch in ihr Agglomerationsprogramm integriert haben. Sie will aufzeigen, welche Anforderungen der Bund im Bereich des Langsamverkehrs stellt, und welche Massnahmen vom Bund mitfinanziert werden koennen. Der Fokus der Arbeitshilfe liegt auf der Planung des Langsamverkehrs. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass auch die Raumplanung und die Gesamtverkehrsplanung wichtige Beitraege leisten muessen. (A) (Materialien Langsamverkehr, Nummer 112)
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