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Das deutsche Lebensmittelrecht

2007 
Die schnelle Entwicklung der Lebensmittelwirtschaft in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts zur Versorgung der rasch wachsenden Bevolkerung machte es notwendig, den Verkehr mit Lebensmitteln rechtlich zu regeln, und zwar vornehmlich im Hinblick auf gesundheitliche Unbedenklichkeit und Schutz des Verbrauchers vor Tauschung. Nach der Grundung des „Kaiserlichen Gesundheitsamtes“ (1876) wurde am 14. Mai 1879 das erste deutsche Lebensmittelgesetz verkundet. Dieses Gesetz fuhrte einen vorbeugenden Verbraucherschutz hinsichtlich des Verkehrsmit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenst anden ein. Aber erstmit der Schaffung des „Staatlich gepruften Lebensmittelchemikers“ wurdedie im Gesetz verankerte Forderung gelost, zuverl assige, schnell durchfuhrbare und auf die Eigenart der einzelnen Lebensmittel zugeschnittene Untersuchungsmethoden zu entwickeln. 1894 wurdedaher eine spezielle Prufungsordnung fur Nahrungsmittelchemiker erlassen und Lehrstuhle fur Lebensmittelchemie errichtet.
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