Radfahrer im rechtsfreien Raum? - Verkehrsverhalten - Kommunale Loesungsversuche - Moeglichkeiten der Verhaltensbeeinflussung - Arbeitskreis IV

2009 
Der Arbeitskreis IV hat folgende Empfehlungen abgegeben: Angesichts seiner wachsenden Bedeutung, seiner zunehmenden Nutzungsakzeptanz und damit verbundener steigender Gefahrenpotenziale muss das Fahrrad in der Verkehrspolitik, der Verkehrsplanung sowie der Verkehrsregelung und -ueberwachung als vollwertiges gleichberechtigtes Verkehrsmittel anerkannt werden. Nach allen Erfahrungen der Polizei und neuesten empirischen Erkenntnissen ist die mangelnde Normenakzeptanz bei Radfahrern vor allem bei Fahren auf der falschen Strassenseite, Rotlichtverstoessen, unbefugter Gehwegnutzung, Fahren ohne Licht sowie mit nicht angepasster Geschwindigkeit in gefahrtraechtigen Situationen festzustellen. Radfahrer ihrerseits werden besonders durch Regelverstoesse von Kraftfahrern gefaehrdet (Fehler beim Abbiegen, fehlender "Schulterblick", zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Ueberholen und fehlerhaftes Verhalten beim Parken). Auch diese Erkenntnisse sind bei der Verkehrsaufklaerung/Verkehrserziehung, der Verkehrsplanung und nicht zuletzt bei der Verkehrsueberwachung zu beruecksichtigen. Die Verkehrserziehung sollte ueber die Radfahrpruefung hinaus bis zur Sekundarstufe II und in der Fahrschulausbildung fortgesetzt werden und dabei ueber die Gefahren fuer und durch Radfahrer aufklaeren. In der Planung, im Bau und in der Unterhaltung von Anlagen fuer den Radverkehr sollen die anerkannten Regeln der Technik konsequent und bedarfsgerecht angewandt werden. Dazu gehoeren vor allem Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und die Beachtung des Prinzips "Sehen und gesehen werden". Die dafuer erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen sind zu gewaehrleisten. Um der wachsenden Problematik des Fahrradparkens gerecht zu werden, bedarf es neben der Bereitstellung ausreichender Abstellmoeglichkeiten strassenverkehrsrechtlicher Regelungen zur Ordnung des ruhenden Fahrradverkehrs. Teilnehmern am Radfahrverkehr wird das Tragen eines Helmes sowie dringend der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Normenreduktion und Normenklarheit erhoehen die Normenakzeptanz. Diese muss auch dem einzelnen Radfahrer abverlangt werden. Die Polizei hat hierzu einen konsequenten Ueberwachungsbeitrag zu leisten. Der Arbeitskreis sieht darueber hinaus weiteren Diskussionsbedarf, insbesondere zur Problematik der Identifizierbarkeit von Radfahrern sowie der Gewaehrleistung, dass nur Fahrraeder mit zeitgemaesser technischer Ausstattung am Strassenverkehr teilnehmen. Siehe auch Gesamtaufnahme des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2009, ITRD D364801, und Einzelaufnahmen der Beitraege des Arbeitskreises IV, ITRD-Nummer D364812 bis D364815.
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