Krankheitsregister und Auskunftssysteme für die Praxis

1985 
Unter einem Register versteht man heute im allgemeinen eine zumeist alphabetisch geordnete Sammlung vergleichbarer Fakten oder ein alphabetisches Verzeichnis unterschiedlicher Fakten. Doch kommt das Wort auch noch in vielfacher anderer Bedeutung vor (z.B. im Zusammenhang mit bestimmten Computerfunktionen). Seiner Herkunft nach ist „Register“ nicht, wie man zunachst vielleicht annehmen konnte, aus dem lateinischen Verb „registrare“ abgeleitet; denn ein solches Verb gibt es nicht und hat es nie gegeben. Vermutlich geht Register aber auf die mittellateinische Formulierung „regestum“ zuruck, die sich aus „res gestae“ = „Tatsachenbericht“ abgeleitet haben soll. Geschichtlich gesehen sind Register verschiedener Art die fruhesten Nachweise fur eine geordnete und reglementierte Daten- und Faktenverwaltung, wie sie schon in Handel und Burokratie des alten Babyloniens und Agyptens nachgewiesen wurde und spater im europaischen Raum z.B. unter Karl dem Grosen bereits einen beachtlichen Entwicklungsstand erreichte, etwa in bezug auf die Register des Grund- und Bodenbesitzes.
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