Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Solo-Selbstständigkeit

2020 
Die vorliegende, im Auftrag der Mindestlohnkommission angefertigte Studie evaluiert die Auswirkungen der erstmaligen Einfuhrung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland im Januar 2015 auf die Solo-Selbststandigkeit. Solo-Selbststandigkeit ist in diesem Zusammenhang als Unternehmertum ohne abhangige Beschaftigte definiert. Die Analysen basieren auf dem Mannheimer Unternehmenspanel (MUP). Das MUP bildet seit dem Jahr 2000 den Gesamtbestand der Unternehmen in Deutschland ab und umfasst mehr als 12 Millionen aktuell oder ehemals wirtschaftsaktive Firmen. Das MUP enthalt Informationen zur Beteiligungsstruktur der Unternehmen in Deutschland und ist somit besonders geeignet, die Entwicklung der Solo-Selbststandigkeit zu untersuchen. Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass die Einfuhrung des Mindestlohns in Deutschland kausal zu einer Reduzierung der Anzahl solo-selbststandig gefuhrter Unternehmen gefuhrt hat. Die Analyse besonders vom Mindestlohn betroffener Branchen und Regionen zeigt einen statistisch signifikanten Ruckgang der SoloSelbststandigkeit durch den Mindestlohn. Die Abnahme der Solo-Selbststandigkeit durch den Mindestlohn ist sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland zu beobachten. In erster Linie ist dieser Effekt damit zu erklaren, dass die Einfuhrung des Mindestlohns einer Erhohung der Opportunitatskosten gering bezahlter solo-selbststandiger Arbeit gleichkommt. Gerade in Regionen und Branchen, in denen aufgrund niedrigerer Durchschnittslohne vor Einfuhrung des gesetzlichen Mindestlohns der entsprechende Effekt einer Lohnuntergrenze besonders stark ist, wird Solo-Selbststandigkeit unattraktiver. [...]
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