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Hinsehen – Erkennen – Handeln

2015 
Der Umgang mit Fallen von Kindeswohlgefahrdung im medizinischen Bereich bedeutet hohe emotionale Belastungen, komplexe Behandlungsbedarfe und rechtliche Fallstricke. Ein standardisiertes Vorgehen ist hier dringend zu empfehlen. Mit dem Projekt „Hinsehen – Erkennen – Handeln. Kinderschutz in der Medizin“ wird in Sachsen die Starkung von multiprofessionellen Kinderschutzgruppen an allen padiatrischen Abteilungen angeregt und den Kliniken in Anlehnung an bereits bestehende Standards ein strukturiertes und verbindliches Interventionskonzept bei Verdacht auf Kindeswohlgefahrdung angeboten. Der Prozess der Implementierung verlauft in jeder Klinik unterschiedlich, je nach Stand der bisherigen Kinderschutzaktivitaten und -kompetenzen sowie nach regionalen Moglichkeiten im Austausch mit den Mitarbeitern der Kliniken/Jugendhilfe. Wahrend dieser Kooperationsarbeit entstehen vielfaltige Fragen wie z. B. die Versorgung der betroffenen Kinder, die Verstetigung von Strukturen sowie deren Vergutung. Ziel kunftiger Anstrengungen im medizinischen Kinderschutz sollte die Etablierung langfristig tragfahiger Strukturen inklusive angemessener Vergutung und personeller Ausstattung sein.
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