Mögliche Entwicklungslinien für das Bundeswaldgesetz

2014 
Klaus Thomas vergleicht in zwei kurzlich erschienenen Beitragen fur NuR “tatsachliche”, d.h. aus seiner Sicht wissenschaftlich objektive, Aussagen zu Wald und Forstwirtschaft mit rechtlichen Anforderungen aus dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) bzw. verwandten Rechtsmaterien. Er entwickelt dabei Uberlegungen, wie eine Weiterentwicklung der Definition des Waldbegriffs eine Okonomisierung der Forstwirtschaft begrenzen und Naturschutzziele starken konnte.
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