Smart Government in der Strafrechtspflege: Wann ist Smart Criminal Justice «smart»?

2021 
Das Smart Government, d.h. der Einsatz avancierter Technologie bei der offentlichen Hand, erobert die Strafrechtspflege. Smarte Anwendungen sollen Straftaten verhindern, Rechtsprechung automatisieren oder Ruckfalle prognostizieren. Eine solche Smart Criminal Justice ist der Idee verpflichtet, Technologie zur Optimierung von Polizeiarbeit, Strafverfolgung und Justizvollzug einzusetzen. Technologieeinsatz ist aber nicht per se intelligent oder eben smart. Dieser Beitrag nimmt sich deshalb der Frage an, was Smartness sowohl deskriptiv als auch normativ beinhaltet. Eine systematische Literaturanalyse identifiziert – neben dem Technologieeinsatz als Grundvoraussetzung – Effizienz, Effektivitat und Partizipation als normative Kriterien eines Smart Government. In Auseinandersetzung mit den spezifischen Anforderungen in der Strafrechtspflege wird dieser Wertmassstab um die Komponenten Gesetzmassigkeit, Gleichbehandlung und Transparenz erweitert. Die Abhandlung prasentiert so eine Grundlage zur Beurteilung der Sinnhaftigkeit und Legitimitat entsprechender Massnahmen und halt fest, wann der Einsatz von Technik in der Strafrechtspflege tatsachlich smart ist – und wann nicht.
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