Fahrspass ohne Grenzen? - Aktueller Stand in Sachen Fuehrerscheintourismus

2014 
Die gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen innerhalb der Europaeischen Union ist Ausdruck der Freizuegigkeit innerhalb dieses Staatenbundes. Doch kann diese Offenheit auch dazu fuehren, dass Fuehrerscheinbewerber, die im Herkunftsstaat die Fahrerlaubnis nach den dort geltenden Regelungen nicht erhalten koennten, in einem anderen Staat der EU die Fahrerlaubnis erwerben und im Herkunftsstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, dann auf das Recht zum Fuehren von Kraftfahrzeugen aufgrund der gegenseitigen Anerkennungspflicht pochen. Das ist das Grundmuster des „Fuehrerscheintourismus". Denn innerhalb der EU sind die Anforderungen an den Erwerb einer Fahrerlaubnis nicht gleich. Zudem findet kein systematischer Informationsaustausch zwischen den Strassenverkehrsbehoerden der Mitgliedstaaten statt. Die Grenzziehung zwischen gegenseitiger Anerkennung und Beibehaltung der Verkehrssicherheit ist eine schwierige Aufgabe fuer die Rechtsprechung. Zusaetzlich zu den nicht einfach anzuwendenden nationalen Regelungen ueber die Fahreignung muessen europarechtliche Normen angewandt werden, die in Aufbau und Formulierung ungewohnt sind. Das gilt auch fuer die Entscheidungen des Europaeischen Gerichtshofs (EuGH), die zum Teil sehr umfangreich abgefasst, im Kern jedoch eher knapp begruendet sind. Hinzu kommt, dass in der europarechtlichen Diktion - sowohl hinsichtlich der Rechtsgrundlagen wie der Entscheidungen des EuGH - fast durchgaengig von „Fuehrerschein" die Rede ist. Das Erfassen der Problematik wird zudem durch die Unschaerfe, ob im Einzelfall mit dem Begriff „Fuehrerschein" die materiell-rechtliche Befugnis - nach deutschem Verstaendnis die Fahrerlaubnis - oder das Dokument gemeint ist, das diese Befugnis verkoerpert - nach deutschem Verstaendnis der Fuehrerschein - erschwert. Der Beitrag will daher einen aktuellen Gesamtueberblick zu der Thematik ermoeglichen. (A)
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