ZUR STRAFRECHTLICHEN BEWERTUNG DES "AUTO-SURFENS"

1998 
Beispielsfall fuer das sogenannte Auto-Surfen ist ein Geschehen, das vom Oberlandesgericht Duesseldorf zu beurteilen war. Dabei legen sich eine oder mehrere Personen auf das Fahrzeugdach; sie verschaffen sich bei konstant gesteigerter Fahrtgeschwindigkeit notduerftig Halt, indem sie sich gegenseitig umklammern oder durch die geoeffneten Fenster an den Tuerholmen festzuhalten versuchen. Das Gericht hat den Fahrzeugfuehrer wegen fahrlaessiger Koerperverletzung verurteilt, nachdem ein Surfer abgestuerzt war und sich schwer verletzt hatte. Das Urteil wird analysiert, insbesondere auch im Hinblick darauf, ob ein gefaehrlicher Eingriff in den Strassenverkehr (Paragraph 315b Absatz 1 Nummer 3 StGB) oder eine Gefaehrdung des Strassenverkehrs (Paragraph 315c StGB) vorliegt und welche Bedeutung der Einwilligung des Betroffenen zukommen kann.
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