Vergaberechtliche Selbstreinigung und kartellrechtliche Schadensersatzklagen – Teil 1

2020 
Im Gegensatz zu den europaischen Vergaberichtlinien fordert § 125 GWB fur eine erfolgreiche Selbstreinigung eine umfassende Klarung der „Tatsachen und Umstande“ des Fehlverhaltens nicht nur mit den Ermittlungsbehorden, sondern auch gegenuber dem offentlichen Auftraggeber. Ist der Auftraggeber Geschadigter eines Kartells, besteht fur Kartellanten das Risiko, dass sie ihm im Rahmen eines Vergabeverfahrens Tatsachenmaterial liefern mussen, das er fur die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs benotigt.
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