Erratum zu: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln
2018
In Tabelle 1, erste Zeile, letzte Spalte (Bemerkungen zu Vitamin D) wurde angegeben, dass laut Gemeinsamer Expertenkommission von BVL/BfArM Vitamin D-haltige Praparate bis zu einer Tagesdosis von 20 µg noch als Nahrungserganzungsmittel (NEM) eingestuft werden konnen, wahrend Praparate mit hoheren Dosierungen als Arzneimittel anzusehen sind (BVL/BfArM 2016).
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