Verrat durch den eigenen Pkw - wie kann man sich schuetzen?

2014 
Insbesondere im Zusammenhang mit der Einfuehrung von eCall wird diskutiert, wie verhindert werden kann, dass durch neue Technologien und insbesondere die Vernetzung des Fahrzeugs mit dem Mobilfunk das Fahrzeug zu einem Einfallstor fuer eine permanente Ueberwachung werden kann. Weitgehend unbekannt ist, dass schon heute eine Vielzahl an elektronischen Daten ueber Fahrer und Fahrverhalten erhoben, gespeichert und ausgewertet werden, und zwar von den Automobilherstellern selbst. Die Besitzer der Fahrzeuge werden hierueber vielfach nicht informiert und erhalten haeufig erst Kenntnis, wenn sie im Rahmen von Gewaehrleistungs- oder Haftungsprozessen die gespeicherten Daten als Beweis gegen den behaupteten Anspruch praesentiert bekommen. Diskutiert wird, welche Daten erhoben und gespeichert werden, wem sie gehoeren und wer darauf gegebenenfalls Zugriff beziehungsweise Anspruch hat. Dargestellt wird, welche Daten „geheim“, offiziell beziehungsweise freiwillig erfasst werden und auf welche Daten „geheim“, offiziell oder freiwillig zugegriffen wird. Davon ist wiederum zu unterscheiden, wem die Daten tatsaechlich zu Verfuegung stehen beziehungsweise wem sie rechtlich gehoeren. Es werden Fallkonstruktionen beschrieben, die einen Ueberblick darueber geben, welche rechtlichen Probleme sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von fahrzeug- und fahrerbezogenen Daten auftun und abschliessend Empfehlungen dazu formuliert. Beitrag zum Arbeitskreis VII „Wem gehoeren die Fahrzeugdaten“ des 52. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2014.
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