LAERMBELASTUNG DES STRASSENUNTERHALTUNGSPERSONALS

1996 
Anhand von audiometrischen Untersuchungsdaten, die im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen im Zeitraum 1985-1994 gewonnen wurden, wird der aktuelle Gehoerschaden und die Gehoerschadensentwicklung der Strassenwaerter untersucht. Es zeigt sich ein auf 38,5 Jahre alterskorrigierter Hoerverlust von 17,5 dB (Phi 2,3 und 4 kHz), der zwischen den Arbeitnehmern im Rohbau (19,7-21,5 dB) und den Ausbaugewerken (16,8-17,3 dB) des Baugewerbes liegt. Im durchschnittlichen Beobachtungszeitraum von 6,6 Jahren wird bei den Strassenwaertern eine Zunahme des mittleren Hoerverlustes von 0,81 dB/Jahr auf dem rechten und 0,85 dB/Jahr auf dem linken Ohr (Gehoerschutztraeger 0,7 dB/Jahr; Nichtgehoehrschutztraeger 1,0 dB/Jahr) festgestellt. Fuer Hoergeschaedigte ergibt sich gegenueber Normalhoerenden ein unverkennbarer Nachteil bezueglich der Signalerkennbarkeit vor allem dann, wenn ein starker Gehoerschaden vorliegt und gleichzeitig ein stark daemmender Gehoerschutz getragen wird. Sehr schlecht wird jedoch die Signalerkennbarkeit in den Bereichen mit dem maximalen Hoerverlust, die im Bereich des Strassenunterhaltungspersonals gleichzeitig die Frequenzbereiche sind, in denen signalgebende Hupen ihre hoechsten Schallpegel haben. So werden insbesondere diese Warnsignale schlecht wahrgenommen. Personenbezogene Messungen wurden mit einer Gesamtmessdauer von 1.300 Stunden in allen relevanten Arbeitsbereichen durchgefuehrt. Es werden - ohne Einsatz laermemittierender Arbeitsgeraete - Beurteilungspegel von durchschnittlich circa 87 dB(A) an den Autobahnen erreicht. Die hoechsten Laermpegel treten bei der Haeckseltaetigkeit mit einem durchschnittlichen Beurteilungspegel von 101,3 dB(A), bei Maehen mit dem handgefuehrten Balkenmaeher mit 94,2 dB(A), bei Arbeiten mit der Motorsaege mit 95,3 dB(A) sowie bei Arbeiten mit dem Lichtraumprofilschneidegeraet mit 93,2 dB(A) auf. Es wird die Anwendung von flachdaemmendem frequenzneutralem Gehoerschutz bei Arbeiten im verkehrsnahen Bereich bis zu einem Beurteilungspegel von 95 dB(A) und einem Hoerverlust bis 30 dB (Phi 2,3 und 4 kHz auf dem besser hoerenden Ohr) empfohlen. Ab einem Hoerverlust groesser 30-50 dB ist ein individueller Gehoerschutz, der eine ausreichende Signalerkennbarkeit gewaehrleistet, anzupassen. Bei einem Hoerverlust groesser 50 dB wird der Einsatz von Mitarbeitern unter Anwendung von Gehoerschutz im verkehrsnahen Laermbereich L(Index Aeq.8h) = 85-95 dB(A) fuer bedenklich gehalten. Fuer das Strassenunterhaltungspersonal ist aus Sicherheitsgruenden der spezifischen Auswahl von Gehoerschutzmitteln ein hoher Stellenwert beizumessen.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    0
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []