Vergaberechtliche Selbstreinigung und kartellrechtliche Schadensersatzklagen – Teil 2

2020 
Dadurch, dass § 125 GWB fur eine erfolgreiche Selbstreinigung eine umfassende Aufklarung des Fehlverhaltens auch gegenuber dem offentlichen Auftraggeber fordert, besteht fur Kartellanten das Risiko, dass sie diesem im Rahmen eines Vergabeverfahrens Tatsachenmaterial liefern mussen, das er – wenn er Geschadigter des Kartells ist – fur die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs benotigt.
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