Nicht ueberall ganz puenktlich, vielfaeltig und zurueckhaltend - die Umsetzung der SUP-Richtlinie in Oesterreich

2005 
Die Umsetzung der Richtlinie der Strategischen Umweltpruefung (SUP) in oesterreichisches Recht ist gepraegt durch die Staatsstruktur: Oesterreich ist ein Bundesstaat mit neun selbststaendigen Bundeslaendern. Sowohl fuer die Planung, als auch fuer die Umwelt sind die Kompetenzen zwischen Bund und Laendern aufgeteilt. Es gibt hierzulande kein SUP-Stammgesetz auf Bundesebene. Die SUP-Richtlinien-Umsetzung erfolgt sowohl durch den Bund als auch durch die Laender, vorwiegend durch die Integration der SUP-Regelungen in die bestehenden Materiengesetze, zum Teil aber auch durch eigene Gesetze. Waehrend die Umsetzung der SUP-Richtlinie fruehzeitig vorbereitet wurde (Workshops, SUP-Pilotprojekte und SUP-Arbeitsgruppen), ist die Umsetzung derzeit noch nicht zur Gaenze abgeschlossen. Ausserdem ist eine erstaunliche Vielfalt in der Interpretation und Umsetzung der SUP-Richtlinie zu beobachten. Allerdings orientieren sich die Umsetzungen lediglich an den Mindestanforderungen der SUP-Richtlinie. Das ist enttaeuschend, da in Oesterreich bereits zahlreiche Praxiserfahrungen gesammelt wurden, die klar aufzeigen, wie die SUP als wirkungsvolles Instrument fuer qualitaetsvolle, konsensfaehige und auch aus Umweltsicht abgesicherte Planungen eingesetzt werden kann. Titel in Englisch: The Austrian transposition of the SEA directive.
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