"Steuer auf die Steuer": Mehrbelastungen durch Steuerkumulation begrenzen

2016 
Unter der Bezeichnung „Steuer auf die Steuer“ versteht man eine Doppelbesteuerung bzw. Steuerkumulation. Bestimmte Guter unterliegen sowohl einer speziellen Verbrauchsteuer als auch der allgemeinen Umsatzsteuer, sodass dadurch eine Belastungsverscharfung eintritt. Da auf Guter wie Benzin, Kaffee, Strom, Alkohol und Tabak jeweils eine spezielle Verbrauchsteuer erhoben wird, sind alle Burger von einer „Steuer auf die Steuer“ betroffen. Anders als die Umsatzsteuer werden jedoch die speziellen Verbrauchsteuern nicht als Preisbestandteil separat ausgewiesen, sodass vielen Konsumenten die Grosenordnung dieser zusatzlichen Belastung nicht bekannt sein durfte. Im Folgenden sollen daher die effektive Belastung durch spezielle Verbrauchsteuern und die Umsatzsteuer ermittelt und Masnahmen zur Vermeidung von Mehrbelastungen durch Steuerkumulation dargestellt werden [...].
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