Die rechtliche Einordnung der Transplantationsrichtlinien der Bundesärztekammer

2017 
Die Transplantationsrichtlinien der Bundesarztekammer selbst sind keine hoheitlichen Normen. Erst uber die Berufsordnungen der Arztekammern erhalten die in diesen Richtlinien getroffenen Feststellungen des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse eine verbindliche Wirkung. Auserdem gehen sie in den offentlich‐rechtlichen Koordinationsstellenvertrag und in den offentlich‐rechtlichen Vermittlungsstellenvertrag mit Bindungswirkung fur Entnahmekrankenhauser und Transplantationszentren ein. Die von der Bundesarztekammer zum anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse getroffenen Feststellungen konnen richtig oder falsch sein. Ihre verfassungsrechtlichen Grundlagen liegen jedoch im Transplantationsgesetz (TPG) und konnen nur im Zusammenhang mit diesem verfassungsrechtlich gewurdigt werden.
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