Internationale Vorschriften zur Zinsabzugsbeschränkung

2009 
Im internationalen Vergleich sind deutlich divergierende nationale Praktiken bezuglich der Unterkapitalisierungsproblematik festzustellen. In einer Reihe von Staaten existieren keine Regelungen zur Gesellschafterfremdfinanzierung bzw. zur Unterkapitalisierung. Innerhalb der EU trifft dies derzeit auf Estland, Finnland, Griechenland, Malta, Schweden und Zypern zu. Eine Vielzahl der Staaten begegnet der Unterkapitalisierungsproblematik jedoch mit gesetzlichen Regelungen oder zumeist aus der Rechtsprechung entwickelten Grundsatzen. Hierbei sind zwei verschiedene Ansatze zu unterscheiden: Nach dem ersten – innerhalb der EU in Irland, Luxemburg und Osterreich verfolgten – Ansatz wird zwar auf spezifische Unterkapitalisierungsregelungen verzichtet, jedoch kommen allgemeine steuerliche Regelungen zur Anwendung, die unter bestimmten Voraussetzungen Falle einer Gesellschafterfremdfinanzierung erfassen und somit einen vergleichbaren Effekt erzielen wie spezifische Unterkapitalisierungsregelungen. Der zweite – von der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten verfolgte – Ansatz sieht spezifische Unterkapitalisierungsregelungen vor, die sich im Detail hinsichtlich der Grundkonzeption (mit anderen Worten: des Tatbestandskonzepts), des sachlichen und personlichen Anwendungsbereichs, der Ausnahmetatbestande sowie der Rechtsfolgen teilweise erheblich voneinander unterscheiden.
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