Würde der Kreatur versus Menschenwürde

2009 
Das Konzept der Wurde der Kreatur fand bekanntlich (Vgl. z. B. Baranzke (2002, Seiten 11 und 15 sowie 2007, Seite 25) und Sitter-Liver (2008, Seiten 161 u.a.) und Odparlik (2007, Seite 73 f.)) am 17. Mai 1992 Eingang in die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Der entsprechende Passus aus Art. 24novies aBV wurde ohne Anderung in die Totalrevision von 1999 ubernommen und figuriert dort neu als Art. 120 Abs. 2 BV: "Der Bund erlasst Vorschriften uber den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen. Er tragt dabei der Wurde der Kreatur sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung und schutzt die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten"). Es loste zunachst bei Juristen, Theologen und Philosophen eine rege Diskussion aus. Mittlerweile ist es wegen seiner wirtschaftlichen und wissenschaftspolitischen Brisanz auch auf politischer Ebene ein heises Thema. Wurde der Kreatur wird fur die einen zur Gefahrdung der Menschenwurde, wahrend die anderen eintreten fur die Anerkennung und Wahrung der Wurde sowohl der Menschen als auch der nicht-menschlichen Lebewesen, letztlich der naturlichen Entitaten insgesamt.
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