Tierwohl-Förderprämien der Bundesländer : Ausgestaltung, Inanspruchnahme und Reichweite

2019 
Tierwohl in der Nutztierhaltung ist in Deutschland ein viel diskutiertes Thema. Umfragen zeigen, dass sich die Gesellschaft eine Verbesserung der Nutztierhaltung wunscht und dabei vor allem die Politik und Wirtschaft in der Verantwortung sieht. Der Politik stehen verschiedene Instrumente zur Verfugung, um lenkend einzugreifen. Neben der Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen kommen hierfur Fordermasnahmen in Frage. Zu nennen sind hier insbesondere die Investitionsforderung und die Gewahrung von Forderpramien fur tiergerechtere Haltungs- und Managementverfahren. Letztere werden bislang noch wenig genutzt. Um die Informationslage uber dieses Politik-Instrument zu verbessern, werden in diesem Beitrag die von den Bundeslan-dern angebotenen Tierwohl-Forderpramien dargestellt und das Potenzial dieser Masnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes anhand von deren Reichweite eingeordnet. In Deutschland gibt es derzeit funf Bundeslander, die im Rahmen der Forderung uber den Europaischen Landwirtschaftsfonds fur die Entwicklung des landlichen Raums (ELER) die Verbesserung des Tierwohls uber eine Tierwohl-Forderpramie finanziell unterstutzen. Von den in der Forderperiode 2014 - 2020 zur Verfugung stehenden ELER-Mitteln sind in Deutschland knapp ein Prozent fur die Masnahme „Tierschutz“ vorgesehen. Auserhalb des ELER werden in Deutschland zwei weitere Masnahmen umgesetzt. Hamburg finanziert eine Tierwohl-Forderpramie zusammen mit dem Bund (uber die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Kustenschutz (GAK)) und Bayern setzt eine Tierwohl-Forderpramie als reine Landesmasnahme um. Tierwohl-Forderpramien fur Rinder sind die verbreitetste Fordermasnahme, wobei vor allem die Sommerweidehaltung von Milchkuhen gefordert wird. Schweine und Huhner werden deutlich seltener in der Forderung berucksichtigt, das gleiche gilt fur Mastrinder. Bis auf zwei in Niedersachsen angebotene ergebnisorientierte Masnahmen fur Mastschweine und Aufzuchtferkel, bei denen die Forderung ausgezahlt wird, wenn ein bestimmter Anteil intakter Schwanze erreicht wird, sind alle Masnahmen handlungsorientiert. Die Auswertung der Reichweite innerhalb der Bundeslander zeigt, dass mit einem Grosteil der angebotenen Pramien bislang keine substanziellen Anteile der Betriebe und Tiere erreicht werden. Auf Bundesebene ist der Anteil erreichter Tiere bei den Rindern mit ca. funf Prozent mit Abstand am hochsten. Von den Huhnern und Schweinen werden unter ein Prozent der Tiere erreicht. Aufgrund der geringen Reichweite der Masnahmen kann davon ausgegangen werden, dass mit der Forderung bislang keine grundlegenden Veranderungen der Tierhaltung bewirkt wurden. Sie konnen aber einen Ansatz fur die Erprobung tiergerechterer Verfahren bzw. die Honorierung einer tiergerechten Haltung darstel-len, weil mit ihnen (zumindest teilweise) eine Kompensation der hoheren Kosten tiergerechter Verfahren erfolgen kann...
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