Reformbedürftiger Spitzensteuersatz: Leistungsanreize für Normalverdiener im Einkommensteuertarif stärken

2017 
Wer als Single ein zu versteuerndes Einkommen von rund 54.000 Euro im Jahr erzielt, zahlt den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Damit wird der Spitzensteuersatz bereits bei dem 1,3-fachen des Durchschnittseinkommens eines Vollzeiterwerbstatigen fallig und belastet nicht nur Spitzenverdiener, sondern auch zunehmend mittlere Einkommen. Nach der Kritik am Mittelstandsbauch im DSi kompakt Nr. 27 wird hier nun ein weiteres Strukturproblem des Einkommensteuertarifs beleuchtet. Das verdeutlicht den grosen Reformbedarf, der inzwischen in der Einkommensteuer aufgelaufen ist. Punktuelle oder geringfugige Korrekturen reichen daher nicht aus. Stattdessen ist es notig, den Tarif im Rahmen eines Gesamtkonzepts grundlich zu uberarbeiten, wie dies im DSi kompakt Nr. 26 erlautert wird. Warum im Zuge einer solchen Reform insbesondere auch der Spitzensteuersatz erst ab einem deutlich hoheren Einkommen greifen sollte, wird nachfolgend vertieft dargelegt.
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