Unfallschwerpunkt Fahrunfaehigkeit: Alkohol, Drogen, Medikamente, Muedigkeit im Strassenverkehr - Grundsatzreferat

2003 
Der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik sind Ausmass und Risiken der Fahrunfaehigkeit hoechstens ansatzweise zu entnehmen. Das Ausmass substanzbeeinflusster Fahrzeuglenker in der Schweiz ist nicht bekannt. Das Hauptproblem ist nach wie vor der Alkohol und dieser wird es trotz zunehmendem Konsum illegaler Drogen auch weiter bleiben. Ein BAK-Grenzwert von 0,5 Promille ergibt sich zwingend. Stark risikoerhoehend sind sedierende Medikamente sowie viele Formen des Mischkonsums. Einen Grenzwert Null fuer Medikamente am Steuer einzufuehren, ist nicht wuenschenswert, da viele Menschen erst mit Hilfe von Medikamenten faehig sind, am Strassenverkehr teilzunehmen. Die Einnahme von Cannabis scheint nicht stark risikoerhoehend zu sein. Ein Grenzwert Null fuer Cannabis ist nicht unproblematisch. Dagegen ist ein solcher fuer schwere illegale Drogen angezeigt, obwohl diese im Strassenverkehr nur eine untergeordnete Rolle spielen. Im Falle der Muedigkeit und der Einnahme legaler, aber im Strassenverkehr risikoerhoehender Substanzen fehlt oft das Unrechtsbewusstsein. Die soziale Kontrolle funktioniert nur selten und die polizeiliche Kontrolldichte ist selten optimal, sodass die Fahrzeuglenker eine zu tiefe Kontroll- und Bestrafungserwartung haben. Die begrenzten Mittel fuer die Praevention unfallbedingter Verletzungen im Strassenverkehr sollten schwerpunktorientiert eingesetzt werden, um eine optimale Kosten/Nutzen-Relation zu erzielen. Fahren in alkoholisiertem Zustand und Mischkonsum sind daher prioritaer zu behandeln. Beim Alkohol ist die Beweiskraft der Atemalkohol- anstelle der Blutalkoholkontrollen anzustreben. Bei anderen Substanzen und bei Muedigkeit ist vorerst nur die Begutachtung moeglich. Die allgemeine Suchtmittelpraevention wirkt sich zwar positiv auf den Strassenverkehr aus, trotzdem sind auch spezifische Massnahmen zu empfehlen, vor allem in der Verkehrserziehung und in der Fahrausbildung sollte sie staerker beruecksichtigt werden. Notwendig ist auch ein Hochrisikogruppenansatz, der dauernden Fuehrerscheinentzug oder Nachschulungen vorsieht. Mit einer Kombination aus Sensibilisierung, gesetzlichen Massnahmen und Technik laesst sich ein Optimum erzielen. Auch die Erhoehung der Haftpflichtversicherungspraemien nach sicherheitsrelevanten Verkehrsregelverletzungen sowie der Wechsel von der Lenkerhaftung zur Halterverantwortung sind anwendbar. Besondere Effekte sind von der Verkehrstelematik zu erwarten. Fahrerzustandsueberwachung und -unterstuetzung, Wegfahrsperren fuer alkoholisierte LenkerInnen sowie Sichthilfen kommen diesbezueglich in Frage. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D346987. (KfV/A)
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