Medikamente, Krankheit - Autofahren?

2015 
Krankheiten koennen die Fahreignung einschraenken oder aufheben. Arzneimittel koennen in diesen Faellen helfen, die Fahreignung wieder herzustellen. Andererseits kann die Einnahme von Arzneimitteln aufgrund ihrer therapeutisch erwuenschten Wirkungen oder aufgrund ihres Nebenwirkungsspektrums einen negativen Einfluss auf die Fahrtuechtigkeit haben. Obwohl jeder Deutsche circa 10 Arzneimittelverordnungen pro Jahr erhaelt, rezeptpflichtige Medikamente gelegentlich durch dubiose Online-Anbieter angeboten werden, zusaetzlich freiverkaeuflich erworbene Medikamente konsumiert werden und ein nicht unerheblicher Medikamentenmissbrauch besteht werden die Auswirkungen des Fahrens unter Einfluss von Medikamenten unterschaetzt. Dargestellt werden Medikamentengruppen, die Einfluss auf die Fahrtauglichkeit haben, dazu zaehlen Hypnotika/Sedativa, Psychopharmaka, Antiepileptika, Analgetika, Antihypertonika, Antihistaminika, Ophtalmika sowie Antidiabetika. Eingegangen wird des Weiteren auf Kurznarkosemittel und die Substitutionstherapie. Angesprochen werden auch die strafrechtlichen beziehungsweise bussgeldrechtlichen Aspekte fehlender Fahrtuechtigkeit sowie der Nachweis der Substanzbeeinflussung durch Medikamente, ebenso wie das Thema Richtervorbehalt bei der Anordnung einer Blutentnahme (Reform des § 81a Strafprozessordnung). Festgehalten wird, dass der Aufklaerungspflicht der Aerzte und Apotheker in Bezug auf die Fahrtauglichkeit unter Medikamenten eine entscheidende Bedeutung zukommt. Eine Kennzeichnungspflicht der Hersteller fuer entsprechende Medikamente, die die Fahrtauglichkeit beeinflussen, wie sie auch der 52. Deutsche Verkehrsgerichtstag empfohlen hat, wird befuerwortet.
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