L’exemple d’une ville au pouvoir judiciaire souverain : Avignon au XIIIe siècle

2011 
Avignon im 13. Jh., eine Stadt mit souveraner Gerichtsbarkeit. ; Durch seine besondere geografische Lage kam Avignon am Anfang des 12. Jh. in den Genuss einer Autonomie, die schon an Unabhangigkeit grenzte. Diese besondere Situation dauerte bis in die Mitte des 13. Jh. und wird besonders bei der Gerichtsbarkeit deutlich. In dieser Zeit verfugte Avignon uber eine souverane ; potestas judicandi, die ganz in den Handen der stadtischen Behorden lag. Sie erlaubte es den Burgern Avignons eigene gerichtliche Verfahren einzufuhren, die die stadtische Gerichtsbarkeit definierten. Diese Prozeduren sind stark durch das Romische Recht beeinflusst und man findet darin vor allem das Anklagemodell der Zivilprozesse. Was die Strafgerichtsbarkeit betrifft, zeigt sich Avignon offen fur juristische Innovationen, wie sie auch in den italienischen Stadten dieser Epoche zu finden sind (Entwicklung des Inquisitionsprozess und des richterlichen Schiedsspruch). In Avignon offenbart sich ein Rechtssystem, das zwischen zwei Epochen liegt. Einerseits Elemente der mittelalterlichen Gerichtsbarkeit, andererseits moderne Gerichtsverfahren, die auf dem Romischen Recht grunden. Am Beispiel Avignon zeigt sich die Rolle der kleinen, sudfranzosischen Stadte bei der Verbreitung der juristischen Innovationen, die vorher in den italienischen Stadten entwickelt worden waren.
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