Radfahrer im rechtsfreien Raum? - Moeglichkeiten der Verhaltensbeeinflussung -

2009 
Nach detaillierter Darstellung der Gefahren fuer und Fehlverhaltensweisen von Radfahrern, der verkehrspolitischen Versaeumnisse und Unzulaenglichkeiten bei der Gestaltung und Unterhaltung von Radverkehrsanlagen schlaegt der Autor Massnahmen aus den vier Bereichen der Verkehrssicherheitsarbeit (Enforcement, Engineering, Education, Public Relations) vor, um regel- und situationsgerechtes Verhalten von Radfahrern zu foerdern. Nachdem vor wenigen Jahren bereits die Verwarnungsgelder fuer einige typische Verkehrssuenden von Radfahrern erhoeht worden sind, sieht der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) keine Notwendigkeit einer weiteren Anhebung der Bussgeldsaetze fuer Radfahrer, insbesondere nicht nach der aktuellen Anhebung und vorgesehenen Eintragung mit einem Punkt im Verkehrszentralregister zum 1. Februar 2009 fuer Rotlichtverstoesse von Radfahrern. Kontrollen sollten vielmehr auf die Kraftfahrzeugfuehrer zielen, die fuer 72 bis 78 Prozent der Fahrradunfaelle hauptverantwortlich sind. Ebenso spricht sich der Autor aus praktischen und organisatorischen Erwaegungen gegen Nummernschilder fuer Fahrraeder und eine Ausweispflicht fuer Radfahrer aus. Eine bedarfsgerechte Radverkehrsplanung trage dazu bei, korrektes Verhalten zu foerdern. Dazu gehoert eine einheitliche, wiedererkennbare Wegeoberflaeche. Radverkehrsanlagen sind gemaess der Empfehlungen fuer Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft fuer Strassen- und Verkehrswesen (FGSV) anzulegen: in bedarfsgerechter Breite, mit glatter Oberflaeche, an Kreuzungen und Einmuendungen im Sichtbereich der Autofahrer, mit stetiger Fuehrung und erschuetterungsfreien Uebergaengen an Anschlusstellen. Linke Radwege sollten als besonders unfalltraechtig vermieden werden - zumindest sind sie nicht als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Die am 1. September 2009 in Kraft tretende StVO-Aenderung ("Kleine Fahrrad-Novelle) wird diese Regelung zulassen. Besonders Lichtsignalanlagen muessen fuer Radfahrer nutzerfreundlicher gestaltet werden, ebenso wie Parkgelegenheiten - insbesondere in Innenstaedten. Der im April 2006 vom Bundesrat abgelehnte Entwurf fuer eine Fahrrad-Ausruestungsverordnung hatte vorgesehen, dass neue Fahrraeder mit weniger pannenanfaelliger doppeladriger Verkabelung und automatischem Standlicht auszuruesten sind. Besserung versprechen die bereits so ausgestatteten neuen City- und Trekkingraeder mit Nabendynamo, hellen und langlebigen Leuchtdioden, automatischer Lichteinschaltung durch Helligkeitssenor und zuverlaessiger Standlichtfunktion. Im Fachhandel ist diese Ausstattung bei Neuraedern mittlerweile Standard. Der ADFC geht davon aus, dass Radfahrer ihre Sicherheit durch eigenes Verhalten optimieren koennen und wendet sich daher mit thematischer Oeffentlichkeitsarbeit an Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Als Beispiele werden genannt: bundesweite Kampagnen zur Fahrradbeleuchtung und gegen "Geisterfahrer" in Hamburg sowie das Faltblatt "14 Tipps" und die Broschuere "Radfahren - sicher & fair" aus Nuernberg. Um erfolgreich zu sein, muessen Kampagnen vielseitig sein, sich mit unterschiedlichen Medien an verschiedene Radfahrergruppen richten und staendig wiederholt werden. Oeffentlichkeitsarbeit muss sich aber auch an diejenigen Verkehrsteilnehmer wenden, die durch zu schnelles Fahren, zu dichtes Ueberholen und Unaufmerksamkeit beim Rechtsabbiegen Radfahrer gefaehrden. Nur so ist ein sicherheitsbewusstes Verkehrsverhalten und eine bessere Partnerschaft im Verkehr zu erreichen. Beitrag zum Arbeitskreis IV (Leitung: Geppert,K) des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages. Der Beitrag in "Strassenverkehrsrecht" ist eine ueberarbeitete Fassung des auf dem 47. Deutschen Verkehrsgerichtstag gehaltenen Vortrages. Siehe auch Gesamtaufnahme des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2009, ITRD D364801, und Gesamtaufnahme des Arbeitskreises IV, ITRD-Nummer D364811.
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