Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie in der Schweiz

2008 
Nachdem die Verbindung der Schweizer Arztinnen und Arzte (FMH) wahrend mehr als 70 Jahren die Facharztweiterbildung und Titelverleihung durchgefuhrt hatte, wurde diese im Jahr 2002 mit Inkrafttreten der bilateralen Vertrage mit der EU der Oberaufsicht der Eidgenossenschaft unterstellt. Fur die Regelung der Weiterbildung ist die FMH seitdem im Auftrag des Bundes zustandig. Die einschlagigen Bestimmungen hat die FMH in der Weiterbildungsordnung (WBO) zusammengefasst. Diese legt fest, dass die Fachgesellschaften fur die Ausarbeitung der Weiterbildungsprogramme (WBP), die Organisation und Durchfuhrung der Fach­arzt­prufungen sowie die Durchfuhrung von Visitationen bei Anerkennungen von Weiterbildungsstatten zustandig sind. Im Hinblick auf die Einfuhrung des Medizinalberufegesetzes, welches am 1. September 2007 in Kraft getreten ist, akkreditierte das Eidge­nossische Departement des Innern (EDI) im Mai 2005 die FMH bzw. die Weiterbildungsordnung und die 44 eidgenossischen Weiterbildungsprogramme. In diesem Rahmen ist der Schweizerischen Gesellschaft fur Anasthesiologie und Reanimation (SGAR) der Auftrag erteilt worden, aus ihrem WBP die nicht fachspezifische Weiterbildung von einem Jahr zu streichen und somit die Mindestweiterbildungsdauer auf funf Jahre zu verkurzen. Die Revision des anasthesiologischen WBPs soll im Jahr 2008 abgeschlossen werden und den gewandelten Bedingungen in Arbeitswelt, Arbeitsrecht und Didaktik Rechnung tragen. Fur Intensivmedizin gibt es einen eigenen Facharzt mit WBP. Seit 1986 ist das erfolgreiche Absolvieren einer Facharztprufung in der Anas­thesiologie obligatorisch. Sie besteht aus zwei Teilen. Die erste Teilprufung entspricht dem schriftlichen Examen (Part I) fur das European Diploma in Anaesthesiology and Intensive Care, in der zweiten, mundlichen Teilprufung sind in zwei Durchgangen „guided questions“ zu uberwiegend klinischen Fallen zu beantworten. Fur die Anerkennung und Kate­gori­sierung der Weiterbildungsstatten durch die FMH ist die Weiterbildungsstattenkommission zustandig. Die SGAR hat schon im Jahr 2000 eine eigene Kommission zur Evaluation der Weiterbildungs­statten gebildet und als erste Fachgesellschaft mit der systematischen Visitation der anasthesiologischen Weiterbildungsstatten gemas den Vorgaben der WBO begonnen. Seit 1997 fuhrt die FMH jedes Jahr eine landesweite Befragung der Assistenz­arztinnen und -arzte uber die Weiterbildung durch, aufgrund deren Resultate sowohl die Weiterbildung im Fachgebiet als auch in der Weiterbildungsstatte vergleichend bewertet werden konnen. Ein ungenugendes Abschneiden in der Beurteilung durch die Assistenten lost im Prinzip eine Visitation der betreffenden Weiterbildungsstatte aus. Als Starken der Weiterbildung in der Schweiz gelten die strukturierte Vermittlung der Lerninhalte sowie das Arbeitsklima. Im Vergleich zur Weiterbildung an deutschen Kliniken wird die Qualitat der Weiterbildung in Anasthesio­logie in der Schweiz von den Assistenzarztinnen und Assistenzarzten als besser beurteilt.
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