Auswertung von tödlichen Unfällen mit Gleitschirm, Fallschirm und Drachen – Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen empfehlenswert

2015 
Fur den Gleitschirm-, Fallschirm- und Drachenflugsport sind keine fliegerarztlichen Tauglichkeitsuntersuchungen vorgeschrieben. Verunglucken Sportler todlich, kann somit vielfach erst bei der rechtsmedizinischen Untersuchung bewertet werden, ob unerkannt gebliebene Vorerkrankungen eine kausale Rolle beim Unfallereignis gespielt haben. Derartige Falle des Munchner Instituts fur Rechtsmedizin uber die Jahre 2005 bis 2015 wurden insbesondere im Hinblick auf flugmedizinische Risikoerkrankungen ausgewertet. Die insgesamt 6 Getoteten in diesem Zeitraum umfassten 3 Gleitschirmflieger, 2 Fallschirmspringer und einen Drachenflieger. Fur einen Todesfall konnte eine beim Sprung aufgetretene, kardial bedingte Handlungsunfahigkeit als Unfallursache nicht ausgeschlossen werden. Die Obduktionsergebnisse bei 4 der 5 ubrigen Getoteten sprachen ebenfalls fur eine zumindest weiterfuhrend klarungsbedurftige flugmedizinische Befundsituation. Bis zur Erarbeitung entsprechender Daten in Studien an groseren Fallkollektiven erscheint fur den begutachtenden Arzt eine kritische Abwagung im Hinblick auf die Kriterien der JAR-FCL beziehungsweise der EU-Verordnung Nr. 1178/2011 (EU-FCL) empfehlenswert.
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