EG-Umwelthaftungs-Richtlinie und Biodiversität

2006 
Im April 2004 ist die Richtlinie 2004/35/EG des Europaischen Parlamentes und des Rates uber Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschaden (Umwelt-Haftungs-Richtlinie – UH-RL) in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie bis zum April 2007 in nationales Recht umzusetzen, ein Referentenentwurf liegt bereits vor. Dieser Beitrag stellt die zentralen biodiversitatsspezifischen Regelungen der Richtlinie vor und bewertet sie vor dem Hintergrund des bestehenden deutschen Rechts. Die Richtlinie konstituiert eine offentlich-rechtliche Verantwortlichkeit der Verursacher von Umweltschaden, der Eingriffsbefugnisse der Behorden korrespondieren. Sie bringt an einigen Punkten Neuerungen fur das deutsche Recht. Bei Schaden an den von der Richtlinie erfassten geschutzten Arten und Lebensraumen fordert sie nicht nur die Wiederherstellung des fruheren Zustandes, sondern verlangt auch einen Ausgleich fur „zwischenzeitliche Verluste“.
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