Wettbewerbsbeschränkungen durch Vereinbarung, Beschluss und abgestimmtes Verhalten

2014 
Einer der zentralen Dreh- und Angelpunkte des Kartellrechts ist das Kartellverbot. Danach sind alle Vereinbarungen, Beschlusse von Unternehmensvereinigungen und abgestimmten Verhaltensweisen, welche eine Wettbewerbsbeschrankung bezwecken oder bewirken, grundsatzlich unzulassig. Das klassische Beispiel fur das Kartellverbot sind die so genannten Hardcore-Kartelle (Preisabsprachen, Submissionsabsprachen, Quotenabsprachen, Kunden- und Gebietsabsprachen etc.). Eine Freistellung vom Kartellverbot kommt in diesen Fallen hochst selten vor.
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