Ein neuer Haarschnitt fuer das Eisenbahnrecht

2013 
Vor dem Hintergrund des in die Jahre gekommenen deutschen Eisenbahnrechts beziehungsweise der Tatsache, dass im Vergleich zu den anderen regulierten Netzwirtschaften die Eisenbahnregulierung noch in der ersten Phase der Implementierung steckt, wird auf Kritikpunkte bezueglich des existierenden Eisenbahnrechts eingegangen. Ein grosses Wachstumshindernis stellen die Vorgaben dar, die durch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen unternehmensfreundlich ausgelegt werden. Kritisch erwaehnt wird auch die Entgeltregulierung. Die Kernpunkte einer Novellierung des Eisenbahnrechts betreffen den Wettbewerb, der auf der Schiene weiter gestaerkt werden soll durch die Neugestaltung der Entgeltregulierung, die Verbesserung der Zugangsrechte und die Staerkung der Befugnisse der Bundesnetzagentur (BNetzA). Bezueglich der Entgeltregulierung sollen die Entgelte fuer Betreiber der Schienenwege sowie die Entgelte fuer die Benutzung von Personenbahnhoefen zukuenftig der Genehmigung durch die BNetzA auf Basis einer Anreizregulierung unterliegen. Die Zugangsregulierung soll so geloest werden, dass ein Zugangsrecht zu Werksbahnen und eine Missbrauchskontrolle ueber die Belieferung mit Bahnstrom sowie den Vertrieb von Fahrausweisen normiert werden. Die Ueberwachung wird hierbei auf die BNetzA uebertragen. Die Aenderungen bei der sektorspezifischen Regulierung werden bewertet und es wird auf Erwartungen des Marktes bezueglich der Novellierung eingegangen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass das neue Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) eine berechtigte Chance verdient hat.
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