Ein eigenes Budget für den Aufsichtsrat – Taugliches Instrument zur Verfeinerung des Corporate Governance-Gefüges in der Aktiengesellschaft?

2019 
Im Lichte der Entwicklung des Aufsichtsrats zum Co-Entscheidungsgremium der AG gewinnt der im AktG angelegte “Konstruktionsfehler“ – die fehlende Moglichkeit des Aufsichtsrats die ihm entstehenden Auslagen ohne Einbindung des Vorstands zu begleichen – zunehmend an Relevanz. Eine umfassende Losung des Problems ist in der Praxis derzeit noch nicht gefunden. Der Beitrag beschaftigt sich mit der Frage, ob dem Aufsichtsrat zur Wahrung seiner Unabhangigkeit gegenuber dem Vorstand ein eigenes Budget eingeraumt werden kann. Der Verfasser vertritt hierzu die Ansicht, dass die Hauptversammlung kraft Gesamtanalogie (§ 104 Abs. 7 i.V.m. § 113 AktG) als zustandiges Organ fur die Einraumung eines Aufsichtsratsbudgets anzusehen ist. Bei entsprechender inhaltlicher Ausgestaltung kann ein eigenes Budget des Aufsichtsrats demnach bereits de lege lata zur Verbesserung der Corporate Governance in der AG fruchtbar gemacht werden.
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